Deutsches Solar-Unternehmen gecheckt: Darum schneidet es im Test so gut ab - EFAHRER.com

2022-06-25 01:58:20 By : Ms. shiny Miss

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In der Schnell-Check-Serie prüft EFAHRER.com die wichtigsten Anbieter und Portale rund um das Thema Solaranlagen. Heute ist zolar dran. Wir erklären Ihnen, was die Vor- und Nachteile von zolar sind und warum das Unternehmen in unserem Test so gut abgeschnitten hat.

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Solaranlagen boomen – Angebot und Nachfrage steigen rasant. Mittlerweile gibt es viele Anbieter und wenig Informationen darüber, was eigentlich angeboten wird und wo es das beste Preis-Leistungs-Verhältnis gibt. Zolar selbst ist (wie der Name schon andeuten lässt) ein überregionaler Anbieter für Solaranlagen und bieten dabei eine Vielzahl an Produkten und Kaufmodellen an.

Ähnlich wie bei anderen Solaranlagen-Anbietern beginnt der erste Schritt mit einem Rechner, der einen groben ersten Eindruck von Ihrem Grundstück einholt. Ist das Projekt umsetzbar, erhalten Sie erste Details zur Anlage und es wird ein Termin mit den Experten von zolar vereinbart. Ist das wichtigste geklärt gehen Sie gemeinsam mit dem zolar-Berater über einen Online-Konfigurator die Produkte durch und entscheiden sich für ein gewünschtes Produkt. Im finalen Schritt wird nach vereinbartem Installationstermin die Anlage vor Ort fertig montiert.

Die Idee des Online-Handwerkerunternehmens entstand 2015 und wurde 2016 umgesetzt. Dabei behauptet der Anbieter von sich selbst, das beste aus den beiden Welten Internet und Handwerk zu kombinieren. Das Team von zolar setzt sich aus eigenen regionalen Montage-Handwerkern und einem bundesweiten Netzwerk aus Elektromeistern zusammen. Seit der Unternehmensgründung sollen bereits 24,5 Millionen kWh sauberer Strom produziert worden sein.

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Anders als beispielsweise Enpal bietet zolar sowohl eine Kauf- als auch eine Mietoption an. Zum Kauf beginnen die Preise für eine Solaranlage exklusiv Gerüst und Zählerschrank-Anpassung bei mindestens 10.542 Euro.

Bei einer Solaranlagen-Miete versichert zolar, keine Anschaffungskosten zu erheben. Möchten Sie den monatlichen Mietpreis aber senken, empfiehlt sich eine Einmalzahlung zu Beginn der Miete. Mit dem sogenannten Mietmodell „zolar Wow“ erhalten Sie eine schlüsselfertige Solaranlage, mit der Sie bereits ab dem ersten Monat unabhängiger sind. Im Angebot inklusive ist ein Rundum-Schutzpaket, welches externe Schäden wie Hagel, Sturm oder Diebstahl, aber auch technische Fehler abdeckt. Über den Preis einer monatlichen Miete gibt zolar erst Informationen weiter, wenn Sie ein entsprechendes Angebot einholen. Zumindest aber garantiert das Unternehmen einen gleichbleibenden Mietpreis für 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit geht die Solaranlage vollständig in Ihren Besitz über.

EFAHRER.com hat die neun wichtigsten Solaranlagenanbieter gestestet und miteinander verglichen. EFAHRER.com hat die neun wichtigsten Solaranlagenanbieter getestet und miteinander verglichen. Das Portal von zolar bietet das breiteste Informations-Spektrum und erreicht damit die beste Bewertung im Test: Die Website lässt kaum eine Frage unbeantwortet, sie ist gut strukturiert und hilft beim Einstieg. Der Angebotsrechner ist dafür nur rudimentär angelegt: Er sammelt erste wichtige Informationen zu Verbrauch, Ausstattung und verfügbaren Flächen, für den nächsten Schritt ist dann aber bereits eine Registrierung mit E-Mail- und Wohnadresse nötig. Das Ergebnis des Angebots-Rechners wird per E-Mail zugeschickt.

Telefonische Kontaktmöglichkeiten beschränken sich bei zolar auf die Wochentage. Trotz dieser Einschränkungen: Mit dem wirklich vollständigen Informations-Angebot holt zolar sich die beste Bewertung.

Ebenfalls besonders gut: der Angebots-Prozess. Die Kontaktaufnahme nach dem Ausfüllen der Registrierung online dauerte im besten Fall nur zehn Minuten. Die Terminvereinbarung für die Beratungsgespräche gelang problemlos, der Aufwand für die Informations-Beschaffung hielt sich in vernünftigen Grenzen, und das erste Angebot lag noch vor dem Beratungs-Termin im E-Mail-Postfach.

Mit den vielen Plus- und wenigen Negativpunkten gewinnt zolar sogar den Vergleich mit einer sehr guten Bewertung.

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Die aktuelle Bewertung von 4,61, wobei 5 der Bestwert ist, spricht eine deutliche Sprache und sehr für zolar. Das Unternehmen verlangt eine Zahlung erst nach erbrachter Leistung. Auf jede Anlage bekommt der Kunde automatisch 5 Jahre Garantie, wobei eine Verlängerung der Gewährleistung möglich ist. Auch die Versicherung und Wartung der Anlage kann direkt bei zolar gebucht werden. Neben dem klassischen Kauf hat das Unternehmen mit „zolar Wow“ ein neuartiges Finanzierungsmodell in petto.

Dennoch empfehlen wir, sich neben einem Mietangebot auch ein Kaufangebot bei einem Mitbewerber geben zu lassen (hier finden Sie eine Übersicht) und sie zu vergleichen. Denn Mieten können je nach Dach teurer ausfallen als die Kaufangebote.

Grundsätzlich sind Photovoltaik-Anlagen für alle Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern und Unternehmen mit eigenen Immobilien geeignet. Wie groß die Anlage und somit der Ertrag ausfallen, ist dabei maßgeblich von der zur Verfügung stehenden Dachfläche abhängig. Pro Kilowattpeak (kWp) Nennleistung werden je nach Modulleistung und Dachausrichtung vier bis sechs Solarmodule mit einer Fläche von 7 bis 13 Quadratmetern benötigt.

PV-Anlagen belasten das Dach mit zusätzlichem Gewicht. Deshalb sollte ein Statiker das Dach vor der Installation untersuchen. Die zusätzliche Belastung durch die Anlage ist dabei vor allem von der jeweiligen Montageart abhängig. Folgende Werte dienen als Anhaltspunkt:

Schrägdach:           16 bis 24 kg / m²

Flachdach:              7 bis 12 kg / m² ohne Dachdurchdringung                                     18 bis 30 kg / m² mit Dachdurchdringung

Weitere besondere Anforderungen bestehen in der Regel nicht. So fallen private Aufdach-Solaranlagen unter die Kategorie „bauliche Anlagen“ und bedürfen daher meist keiner behördlichen Genehmigung, solange sie nicht dem Denkmalschutz unterliegen. Um den Ertrag der Solaranlage zu maximieren, sollten Sie jedoch einige Tipps berücksichtigen:

Bei der Planung einer Solaranlage ist zunächst interessant, welche Leistung diese erbringen soll. Der maximal mögliche Stromertrag richtet sich dabei vor allem nach dem Standort und der entsprechenden Sonneneinstrahlung sowie der verfügbaren Dachfläche und der Ausrichtung / Neigung des Daches.

Generell erzeugt eine Solaranlage pro Kilowattpeak (1.000 Wp) installierter Nennleistung in Deutschland je nach Globalstrahlungswerten durchschnittlich zwischen 800 und 1.100 kWh Solarstrom im Jahr. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 5.000 Kilowattstunden ist die Installation einer Anlage mit mindestens 6 kWp Leistung somit sinnvoll.

Allerdings sollte sich die Dimensionierung der Anlage nicht nur am durchschnittlichen Stromverbrauch, sondern auch dem gewünschten Eigenverbrauchsanteil bzw. Autarkiegrad des Interessenten orientieren. Je höher dieser sein soll, desto größer sollte auch die Solaranlage dimensioniert werden. Hier gilt jedoch: Ein Eigenverbrauch von 100 Prozent ist zwar umsetzbar, aber wirtschaftlich noch nicht sinnvoll. Stattdessen sollte ein Eigenverbrauchsanteil von 60 bis 80 Prozent bei der Planung der Anlage anvisiert werden.

Tipp: Je größer die Anlage, desto höher fällt in der Regel die Ersparnis aus. Um allerdings die Zahlung der EEG-Umlage auf den selbst verbrauchten Strom zu umgehen, sollte die Anlage eine Nennleistung von 10 kWp bei der Erstinstallation nicht überschreiten.

Thomas Frey/dpaRheinland-Pfalz, Schorbach: Im Hunsrückdorf Schorbach sind zahlreiche Photovoltaik-Anlagen auf den Hausdächern installiert.

Die eigene Solaranlage auf dem Dach hat verschiedene Vorteile. So erzeugt man umweltfreundlichen Solarstrom und leistet damit einen aktiven Beitrag zur Energiewende. Auch ist der erzeugte Strom mit umgerechnet fünf bis zwölf Cent pro Kilowattstunde vergleichsweise kostengünstig. So lag der durchschnittliche Strompreis für einen Haushalt nach Angaben des BMWi im Jahr 2021 bei 32,36 Cent / kWh. Im Vergleich zum Jahr 2019 hat sich der Strompreis um 1,78 Cent / kWh erhöht.

Im Durchschnitt lässt sich mit einer Solaranlage ein Eigenverbrauch von 30 bis 35 Prozent erzielen. Das bedeutet, dass bis zu 35 Prozent des jährlichen Strombedarfs durch Solarstrom gedeckt werden, wodurch der Strombezug aus dem öffentlichen Netz sinkt. Aufgrund der günstigen Erzeugungskosten für Solarstrom lassen sich mit einer PV-Anlage somit Stromkosten sparen. Je höher dabei der Eigenverbrauch ausfällt, desto höher ist in der Regel die Ersparnis.

Mehr als 60 Prozent der Solaranlagenbetreiber entscheiden sich daher zusätzlich für den Kauf eines Stromspeichers. Dieser macht es möglich, den nicht direkt verbrauchten Solarstrom zwischenzuspeichern. So kann dieser auch am Abend oder in der Nacht genutzt werden, wodurch sich der Eigenverbrauch auf bis zu 80 Prozent erhöhen kann. Dadurch werden die Stromkosten zusätzlich gesenkt.

Als Nachteil einer Photovoltaikanlage lassen sich in der Regel nur die anfänglichen Investitionskosten nennen. Manche Interessenten können oder möchten diese nicht in Form einer einmaligen Zahlung tragen. Für diesen Fall gibt es jedoch alternative Lösungen. So bieten einige Unternehmen heute die Möglichkeit der Solaranlagen-Miete an. Finanziell hat sich jedoch vor allem die Finanzierung der Solaranlage bewährt, die von vielen Banken mit günstigen Solarkrediten unterstützt wird.  

Die Preise für PV-Anlagen sind in den letzten Jahren deutlich gesunken. Nach Angaben des Fraunhofer Instituts fielen die Investitionskosten seit 2006 um durchschnittlich 13 Prozent pro Jahr und sind seit dem Jahr 2010 um 90 Prozent gesunken. Zahlte man 2006 noch durchschnittlich 5.000 Euro pro Kilowattpeak installierter Nennleistung, so liegt dieser Wert heute bei rund 1.500 Euro. Vor allem Solarmodule, aber auch Stromspeicher zeigten dabei in der Vergangenheit für den Verbraucher besonders positive Preiskurven. Durch Lieferengpässe, Materialmangel und Lieferkettenunterbrechungen kam es in den letzten zwei Jahren zu einer leichten Preiserhöhung. Langfristig wird erwartet, dass die Modulpreise wieder sinken, wenn die Produkte weiterentwickelt werden und Lieferengpässe keinen Strich durch die Rechnung machen.

Eine Modellrechnung des Ertragspotenzials zeigt, wie viel Geld sich mit einer Solaranlage sparen lässt. Ausgegangen wird dabei von einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 5.000 kWh, einem Strompreis von 32 Cent/kWh und der aktuellen Einspeisevergütung von 6,83 ct/kWh Cent:

Nach Installation einer 10 kWp Solaranlage:

Solarstromproduktion:        ca. 9.800 kWh Eigenverbrauch:                    35 % = 1.750 kWh Einspeisung:                          8.050 kWh Restbezug:                             3.250 kWh

Stromkosten Restbezug:     1.052 Euro Einspeisevergütung:            550 Euro

Ergebnis:                               502 Euro Stromkosten / Jahr                                                 = 1.098 Euro Stromkostenersparnis

Bei Investitionskosten von rund 15.000 Euro hat sich die Solaranlage somit nach ungefähr 13 Jahren amortisiert. Während ihrer Laufzeit von mindestens 25 Jahren erwirtschaftet sie somit einen finanziellen Gewinn von mehr als 13.000 Euro.

PV-Anlage in Verbindung mit einem Speicher:

Solarstromproduktion:         ca. 9.800 kWh Eigenverbrauch:                     80 % = 4.000 kWh Einspeisung:                           5.800 kWh Restbezug:                              1.000 kWh

Stromkosten Restbezug:      320 Euro Einspeisevergütung:             396 Euro

Ergebnis:                                 49 Euro Gewinn / Jahr                                                   = 1.551 Euro Stromkostenersparnis

Der Solarspeicher bringt zusätzliche Investitionskosten mit sich. So kostet ein Speicher mit einer Leistungskapazität von 10 kWh durchschnittlich rund 8.000 bis 10.000 Euro. Bei Investitionskosten von 19.000 Euro hat sich das System somit nach knapp 14 Jahren amortisiert. Über die Laufzeit von mehr als 25 Jahren liegt der finanzielle Gewinn so insgesamt bei mehr als 15.000 Euro.        

Die Beispielrechnung zeigt, dass sich Batteriespeicher in Verbindung mit einer PV-Anlage finanziell lohnen. Neben der Kostenersparnis gibt es jedoch noch einen weiteren Vorteil: den steigenden Autarkiegrad und damit die erhöhte Unabhängigkeit. Vor allem Eigenheimbesitzer, die tagsüber nicht zuhause sind, profitieren so deutlich stärker vom selbst erzeugten Strom.

Der im Stromspeicher gespeicherte Strom kann beispielsweise zur Unterstützung einer Wärmepumpe in der Nacht genutzt werden. Dabei erzeugt eine Wärmepumpe aus einer Kilowattstunde Strom durchschnittlich vier bis fünf Kilowattstunden Wärmeenergie. Wird also Solarstrom für 10 Cent/kWh im Schnitt zur Wärmeerzeugung genutzt, so kostet eine Kilowattstunde Wärmeenergie den Anlagenbetreiber 2 bis 2,5 Cent. Mit Strom aus dem öffentlichen Netz zu 32 Cent / KWh läge dieser Wert bei 6,4 bis 8 Cent.

Ein Stromspeicher ist zusätzlich für Besitzer eines Elektro-Autos sinnvoll. In Verbindung mit einer Wallbox oder E-Ladestation kann der selbst erzeugte Solarstrom genutzt werden, um dieses kostengünstig und umweltfreundlich aufzuladen. Anlagenbetreiber werden dadurch unabhängiger von der öffentlichen Ladesäulen-Infrastruktur und steigenden Strompreisen.

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland weiter voranzutreiben, bieten Bund und Länder eine Reihe von Förderprogrammen an. Diese sollen den Anlagenbetreiber bei der Finanzierung des Projektes unterstützen und werden in Form eines zinsgünstigen Kredits oder aber eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

KfW-Förderung: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet den Kredit 270 mit dem Namen Erneuerbare Energien-Standard zur Förderung von Photovoltaikanlagen an. Bei einer Laufzeit von 5 bis 20 Jahren und einem effektiven Jahreszins ab 1,35 Prozent lassen sich bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanzieren. Hierzu muss der Antragssteller zunächst einen Finanzierungspartner, also eine Bank, Sparkasse oder Versicherung finden, der den Kredit bei der KfW für den Anlagenbetreiber beantragt.

Die KfW entscheidet anschließend über die Förderung, der Kreditvertrag selbst wird jedoch vom Anlagenbetreiber mit dem Finanzierungspartner abgeschlossen. Hier ist darauf zu achten, dass einige Banken für eine Finanzierung die Eintragung der PV-Anlage in das Grundbuch fordern. Dies kann vor allem bei Bestandsimmobilien jedoch kompliziert und kostspielig sein. Anlagenbetreiber sollten daher einen Finanzierungspartner wählen, der einen solchen Grundbucheintrag nicht voraussetzt.

Förderung der Bundesländer: Neben der KfW-Förderung bieten auch viele Bundesländer Förderprogramme für PV-Anlagen an. Häufig werden zusätzlich auch Stromspeicher oder E-Ladestationen in Verbindung mit einer neu errichteten Anlage gefördert. In den meisten Fällen handelt es sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse, mit denen ein unterschiedlich hoher Prozentsatz der Investitionskosten gedeckt werden kann.

Dabei richten sich die Förderprogramme in der Regel an Betreiber, deren Anlage die 10 kWp oder 30 KWp-Grenze nicht überschreitet. Die genauen Anforderungen und Förderbedingungen sind jedoch den einzelnen Programmen zu entnehmen. Wichtig: In einigen Fällen dürfen Fördermittel von anderen Stellen – beispielsweise der KfW – nicht mit dem entsprechenden Förderprogramm des Bundeslandes kombiniert werden. Interessenten sollten dies bei einer möglichen Antragsstellung berücksichtigen.

Durch den Betrieb einer PV-Anlage werden auch Privatpersonen steuerrechtlich als Unternehmen eingestuft. Anlagenbetreiber haben daher zwei Möglichkeiten:

Umsatzsteuerpflichtige Anlagenbetreiber müssen die durch die Einspeisevergütung eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Dabei wird die eingenommene Umsatzsteuer mit der für den Kauf der Anlage gezahlten Umsatzsteuer (Vorsteuer) verrechnet. Die Differenz wird anschließend an das Finanzamt abgeführt oder von diesem an den Anlagenbetreiber ausgezahlt.

Da Anlagenbetreiber den Strom steuerrechtlich als Unternehmer produzieren, ihn aber als Privatperson nutzen, muss zusätzlich die Umsatzsteuer auf den selbst verbrauchten Solarstrom an das Finanzamt abgeführt werden. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich dabei nach der Menge des Eigenverbrauchs sowie dem Preis für den aus dem Netz bezogenen Strom. Eine Beispielrechnung zeigt, wie hoch die zu zahlende Umsatzsteuer ausfallen kann:

Solarstromproduktion:                 4.000 kWh Eigenverbrauch:                             1.500 kWh Netto-Strompreis:                          0,32 Euro / kWh Mehrwertsteuer 19 %:                   0,0608 Euro / kWh

Zu zahlende Umsatzsteuer:       91,20 Euro / Jahr

Umsatzsteuerpflichtige Anlagenbetreiber sind dazu verpflichtet, in den ersten 24 Monaten eine monatliche Umsatzsteurvoranmeldung einzureichen. Ab dem dritten Jahr kann diese Voranmeldung quartalsweise erfolgen, sofern bestimmte Umsatzsteuerbeträge nicht überschritten werden. Damit informieren Anlagenbetreiber das Finanzamt über die monatlich bzw. vierteljährlich angefallene Umsatzsteuer und führen diese ab. Die Anmeldung wird dabei in der Regel über das Online-Portal ELSTER geregelt.

Hinweis: Anlagenbetreiber, die sich für die Zahlung der Umsatzsteuer entscheiden, erhalten die beim Kauf der Anlage gezahlte Mehrwertsteuer vom Finanzamt zurückerstattet. Dazu wird die gezahlte Vorsteuer bei der ersten Anmeldung der Umsatzsteuer angegeben. Hierbei müssen alle notwendigen Unterlagen und Belege eingereicht werden. Ist die Prüfung durch das Finanzamt erfolgt, zeigt diese Rechnung, wie viel Geld Anlagenbetreiber zurückerhalten können:

Brutto-Preis Solaranlage:                   15.000 Euro Enthaltene Mehrwertsteuer 19 %:    2.850 Euro Netto-Kosten Solaranlage:                 12.150 Euro

Anlagenbesitzer, deren Solarsystem im vorangegangenen Kalenderjahr weniger als 17.500 Euro erwirtschaftet hat und/oder im laufenden Kalenderjahr Einnahmen von 50.000 Euro nicht übersteigen wird, können sich von der Umsatzsteuer befreien lassen. Sie fallen unter die sogenannte Kleinunternehmerregelung und müssen somit keine Umsatzsteuer auf die erzielten Umsätze zahlen.

Durch die Kleinunternehmerregelung sinken der buchhalterische und steuerliche Aufwand mit dem Finanzamt. Die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen entfallen und auch die jährliche Meldung wird deutlich einfacher, da sie als sogenannte Nullmeldung jedes Jahr identisch bleibt. Zudem muss keine Umsatzsteuer auf den selbstverbrauchten Solarstrom gezahlt werden. Dies kann sich insbesondere für Anlagenbetreiber lohnen, die aufgrund eines Stromspeichers oder eines E-Autos einen besonders hohen Eigenverbrauch haben.

Anlagenbetreiber, die sich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden, bekommen jedoch nicht die gezahlte Vorsteuer vom Finanzamt erstattet. Vor allem die beim Kauf der Anlage gezahlte Mehrwertsteuer erhalten sie in diesem Falle nicht zurück.

Grundsätzlich lassen sich die Kosten für die Anschaffung sowie den laufenden Betrieb und die Wartung einer PV-Anlage steuerlich absetzen. So können Kreditzinsen, Beiträge zur Versicherung oder die Kosten für einen Stromzähler als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Zudem lassen sich die Anschaffungskosten für die Komponenten, die Montage oder potenzielle Nachrüstungen über die Nutzungsdauer von 20 Jahren abschreiben.

Für private Aufdach-Anlagen, die nach dem Jahr 2010 installiert wurden, gibt es dabei nur noch eine Abschreibungsmöglichkeit:

Hier werden die Anschaffungskosten gleichmäßig über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben. Jährlich können dabei fünf Prozent der Netto-Anschaffungskosten als Abschreibung angesetzt werden. Bei einer Anlage für 19.000 Euro könnten somit jährlich 950 Euro als Abschreibung geltend gemacht werden. Zu beachten ist hierbei, dass für die Abschreibung des ersten Jahres, in dem die Anlage in Betrieb genommen wird, nur die anteiligen Monate berechnet werden.

Neben dem finanziellen Aspekt sind bei der Installation einer Solaranlage weitere Punkte zu beachten. So muss die Anlage zunächst bei der Bundesnetzagentur registriert werden. Für die Registrierung wurde dabei eigens ein Online-Portal eingerichtet. Hier kann die Anlage einfach und unkompliziert vom Anlagenbetreiber selbst angemeldet werden.

Angegeben werden müssen dabei Name und Anschrift des Anlagenbetreibers, eine Email-Adresse, der exakte Standort sowie die Nennleistung der Anlage in kWp und der Tag der Inbetriebnahme. Die Anmeldung sollte dabei spätestens am Tag der Inbetriebnahme erfolgen. Geschieht dies nicht, verliert der Anlagenbetreiber das Recht auf die Einspeisevergütung.

Zusätzlich muss die Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und ein Antrag auf Netzanschluss gestellt werden, da dieser den Solarstrom in das öffentliche Stromnetz einspeist und die EEG-Vergütung an den Anlagenbetreiber auszahlt. Der Netzbetreiber hat dabei laut Gesetz bis zu acht Wochen Zeit, eine Netzverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Der Antrag sollte daher grundsätzlich vor der Montage der Anlage gestellt werden.

Nach der erfolgten Installation der Anlage wird diese in Betrieb genommen. Die Inbetriebnahme wird dabei durch das Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert. Zusammen mit der Bescheinigung der Bundesnetzagentur wird dieses Protokoll an den Netzbetreiber übermittelt. Erst dann kann die Einspeisevergütung für den eingespeisten Solarstrom an den Betreiber ausgezahlt werden. 

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