Sieben Todesfälle nach Gerüstabsturz in 2018: BG Bau wirbt für "lebenswichtige Regeln" - ABZ Allgemeine Bauzeitung

2022-05-21 19:33:25 By : Mr. LEE Jack

München (ABZ). – Sieben Menschen sind im vergangenen Jahr nach einem Absturz von einem Gerüst gestorben. Das teilte die BG Bau auf Anfrage der Allgemeinen Bauzeitung mit. Im Vorjahr 2017 waren es acht Menschen, die bei einem Absturz von einem Gerüst gestorben sind. Insgesamt gab es 1797 Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Gerüsten bei allen Berufen der Bauwirtschaft im Jahr 2017. Die BG Bau registrierte aufgrund solcher Unfälle 212 neue Unfallrenten in 2017. Das bedeute, dass die Bezieher dieser Renten schwere und schwerste Unfälle erlitten hätten, sagt Thomas Lucks von der Stabsabteilung Kommunikation. Diese Zahl ist leider nicht ungewöhnlich: Im Durchschnitt der vergangenen zehn Jahre hat es 200 bis 300 neue Unfallrenten pro Jahr aufgrund von Arbeitsunfällen im Zusammenhang mit Gerüsten gegeben. Allgemein sind etwa 8 % aller meldepflichtigen Arbeitsunfälle von Beschäftigten im Gerüstbau Abstürze.

Den Angaben der BG Bau zufolge gehört das Gewerk Gerüstbau zu den unfallträchtigen Gewerken der BG Bau. In den vergangenen Jahren hatten Beschäftigte im Gerüstbau etwa doppelt so oft Unfälle wie der Durchschnitt ihrer Kollegen im Baugewerbe. Die meisten Unfälle beim Gerüstbau passieren unmittelbar in Zusammenhang mit dem Gerüst: bei dem Bewegen innerhalb des Gerüstes, beim Hinauf- oder Hinabsteigen der Gerüstleiter sowie beim Stolpern, Rutschen oder Stürzen auf Gerüstböden. Häufig werden Gerüstbauer auch durch herabfallende Gegenstände wie Bauelemente oder Lasten verletzt. Mit dem Präventionsprogramm "Bau auf Sicherheit" will die BG Bau seit einiger Zeit Beschäftigte für Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz sensibilisieren. Unter anderem soll ihnen dies mit Anzeigen, Plakaten und Aktionen bewusst gemacht werden. Ziel ist, dass die Arbeiter ihr Handeln reflektieren und verändern. Gewerke spezifische "lebenswichtige Regeln" sollen das Bewusstsein für Risiken schärfen und Leitplanken für ein sicheres Verhalten geben. Im Gerüstbau sind das diese sechs Regeln: sich gegenüber dem Straßenverkehr und vor elektrischer Gefährdung zu sichern, beim Aufbau von Gerüsten die Aufbau- und Verwendungsanleitung zu beachten, Gerüste gewissenhaft und standfest zu erstellen, sich gegen Absturz zu sichern und nur sichere Verkehrswege zu benutzen, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz zu verwenden, wenn technische Schutzeinrichtungen nicht möglich sind und Gerüstmaterial gegen Umstürze und Herabfallen zu sichern.

Vereinbarungen zwischen Unternehmensleitungen und Beschäftigten (betriebliche Erklärungen) dazu, diese Regeln einzuhalten, sollen die Arbeit sicherer machen. Unternehmensführung und Beschäftigte versprechen sich mit der Unterzeichnung gegenseitig, aufmerksam zu sein, bei schweren Sicherheitsmängeln "Stopp!" zu sagen und erst weiterzuarbeiten, wenn diese beseitigt sind. Eine solche betriebliche Erklärung und weitere Materialien können bei der BG Bau angefordert werden unter bau-auf-sicherheit@bgbau.de oder auf der Seite www.bau-auf-sicherheit.de. Nach Auskunft von Thomas Lucks haben 287 Unternehmen der Bauwirtschaft seit Beginn des Programmes im Jahr 2017 solche "Betrieblichen Erklärungen" unterschrieben an die BG Bau zurückgesandt. Die Aktion soll fortgesetzt und künftig noch weiter ausgebaut werden.

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